Grundsätzlich:
Das Anforderungsprofil jeder Stützpunkttrainingsgruppe in Baden-Württemberg muss definiert sein. Nach welchen Kriterien werden die Athlet*innen in die Trainingsgruppe aufgenommen? Was sind die Mindestanforderungen? Diese sollen an den Landestrainer kommuniziert werden.

Vorgehensweise:

  1. Interessensbekundung beim Landestrainer durch Vereinstrainerin oder Stützpunkttrainerin (Der Vorschlag könnte auch vom Landestrainer kommen).
  2. Organisation eines gemeinsamen Treffens im „Dreieck“ Heimtrainerin, Stützpunkttrainerin und Landestrainer
  3. Diskussion und Austausch über die Sinnhaftigkeit dieses Schrittes
  4. Bei Feststellung der Sinnhaftigkeit -- > Gespräch mit den Eltern und dem Athlet/der Athletin durch den Heimtrainer*in
  5. Angebot eines Probetrainings (mind. eine Woche) durch Stützpunkttrainer*in in Zusammenarbeit mit dem Landestrainer
  6. Finale Entscheidung mit allen Beteiligten (Athletin, Eltern, Heimtrainerin, Stützpunkttrainer*in, Landestrainer) und schriftliche Vereinbarung
  7. Jährliches Gespräch zwischen dem/der Stützpunkttrainerin, dem Landestrainer und dem/der Heimtrainerin über die Entwicklung des Athleten/der Athletin