Grundsätzlich:
Das Anforderungsprofil jeder Stützpunkttrainingsgruppe in Baden-Württemberg muss definiert sein. Nach welchen Kriterien werden die Athlet*innen in die Trainingsgruppe aufgenommen? Was sind die Mindestanforderungen? Diese sollen an den Landestrainer kommuniziert werden.
Vorgehensweise:
- Interessensbekundung beim Landestrainer durch Vereinstrainerin oder Stützpunkttrainerin (Der Vorschlag könnte auch vom Landestrainer kommen).
- Organisation eines gemeinsamen Treffens im „Dreieck“ Heimtrainerin, Stützpunkttrainerin und Landestrainer
- Diskussion und Austausch über die Sinnhaftigkeit dieses Schrittes
- Bei Feststellung der Sinnhaftigkeit -- > Gespräch mit den Eltern und dem Athlet/der Athletin durch den Heimtrainer*in
- Angebot eines Probetrainings (mind. eine Woche) durch Stützpunkttrainer*in in Zusammenarbeit mit dem Landestrainer
- Finale Entscheidung mit allen Beteiligten (Athletin, Eltern, Heimtrainerin, Stützpunkttrainer*in, Landestrainer) und schriftliche Vereinbarung
- Jährliches Gespräch zwischen dem/der Stützpunkttrainerin, dem Landestrainer und dem/der Heimtrainerin über die Entwicklung des Athleten/der Athletin