Das Kadersystem in Deutschland bildet die Grundlage für die Auswahl von Athleteninnen und Athleten und deren gezielter Förderung. Der Kaderstatus ist darüber hinaus Kriterium für viele Fördereinrichtungen: die Service- und Betreuungsleistungen der Olympiastützpunkte, die Förderung der Stiftung Deutsche Sporthilfe, der Bundeswehr und der Bundes-/Landespolizei etc.
Nachwuchskader I
Nachwuchskader sind Nationalmannschaften, die in den ältesten Nachwuchsjahrgängen (in der Regel U19 bis U21) an Juniorenweltmeisterschaften/Junioreneuropameisterschaften und deren Qualifikationswettkämpfen teilnehmen sowie Nationalmannschaften, die in den nächstjüngeren Nachwuchsjahrgängen (in der Regel U17 bis U18) an Jugendweltmeisterschaften/ Jugendeuropameisterschaften/ Youth Olympic Games und den entsprechenden Qualifikationsstufen teilnehmen.
Die Einschätzung des Potenzials der Spielerinnen erfolgt anhand der mittel- bis langfristigen Leistungsperspektive für den Spitzensport sowie anhand subjektiver und objektiver multifaktorieller Parameter/Kriterien unter Berücksichtigung der motorischen Leistungsfähigkeit.
Nachwuchskader II
Diese Nachwuchskader sind vom Spitzenverband berufene Kader (in der Regel U15 bis U16) an der Schnittstelle zwischen Landes- und Bundesförderung.
Die Einschätzung des Potenzials der Spielerinnen erfolgt anhand der mittel- bis langfristigen Leistungsperspektive für den Spitzensport sowie anhand subjektiver und objektiver multifaktorieller Parameter/Kriterien unter Berücksichtigung der motorischen Leistungsfähigkeit.
Talentkader
Die Talentkader sind, adäquat zu den NK2- Kadern auf Bundesebene in Richtung NK1/PK/OK, die Kader welche wir auf Landesebene im Blick haben und perspektivisch im langfristigen Leistungsaufbau entwickeln werden. Die nächste Stufe ist die Landeskadernominierung. Für die Frauen sind nominiert: